Die Arbeitsgemeinschaft (AG) Marderfang ein lizenziertes Spezialistenteam aus der Kreisjägerschaft Oberberg und kümmert sich um das Problem der unliebsamen Mitbewohner.
Das der Steinmarder nicht gerade zu den seltenen Tierarten im Oberbergischen Kreis zählt, mussten viele Bürgerinnen und Bürger in den letzten Jahren vermehrt feststellen, wurden sie doch durch den überwiegend nachtaktiven Kulturfolger, im Volksmund nicht umsonst auch Hausmarder genannt, um ihre Nachtruhe gebracht. Vom Rumoren und Poltern auf den Dachböden und Garagendächern, über übelriechende Kotablagerungen und angelegte Nahrungsdepots, bis hin zu beschädigten Gummi-Autoteilen, reichen die Begegnungen mit dieser anpassungsfähigen, heimischen Raubwildart.
Hilfesuchenden Bürgern konnte bisher durch Ordnungs-, Landschaft- und Forstbehörden deshalb oft nicht geholfen werden, weil der Steinmarder einerseits dem Deutschen Jagdgesetz unterliegt, andererseits ist den örtlichen Jägern die Jagdausübung, darunter fällt auch die Jagd mit der Falle in bewohnten (sog. befriedeten Bezirken) per Gesetz untersagt.
Wer die Fangjagd ausübt, muss demnach besonders fachkundig sein, die einschlägigen Jagd- und Tierschutzgesetze kennen, zudem braucht er die Genehmigung der zuständigen Jagdbehörde, um in bewohnten Gebieten dem Steinmarder nachzustellen.
Da solche Voraussetzungen von Jägern ausnahmslos erfüllt werden, hat sich innerhalb der Kreisjägerschaft Oberberg e.V. eine Mardereingreiftruppe gegründet, die ab November 2003 als jagdliche Dienstleistung am Bürger helfend tätig werden kann. Eine entsprechende Sondergenehmigung für den gefahrlosen Marderfang wurde von der zuständigen Behörde ebenfalls erteilt. Somit ist die flächendeckende Präsenz kompetenter und geschulter Fachleute im Oberbergischen Kreis gewährleistet.
Konkret heißt das, dass im gesamten Oberbergischen Kreis ca. 20 kompetente und geschulte Jäger als Ansprechpartner fungieren, die dem mardergeschädigten Bürger unterstützend zur Seite stehen. Eine komplette Namensliste alphabetisch und nach Orten sortiert finden Sie nachfolgend. Neben Beratungsgesprächen zur Abwehr des Marders durch Gebäudesicherung – insbesondere während der Schonzeit (01.03. – 15.10.) – wird innerhalb der gesetzlichen Jagdzeit (16.10. – 28.02.) das Nachstellen mit tierschutzgerechten Lebendfallen praktiziert. Das Tier wird unversehrt lebend gefangen, Stresssituationen sind für das Tier durch den mardergerecht gestalteten Innenraum kaum gegeben. Für Igel, Eichhörnchen, Hauskatze usw. besteht also keine Gefahr.
Die Kreisjägerschaft Oberberg e.V. sah sich zu diesem – übrigens bundesweit bislang einmaligen – Projekt herausgefordert, neben der Wahrnehmung ihrer Hegepflicht auch dem damit verbundenen Artenschutz nachzukommen und nicht zuletzt vor dem Hintergrund zahlreicher, hilfesuchender Bürger, denen bislang nicht ausreichend geholfen werden konnte, ihre verdiente Nachtruhe wieder zu erlangen.
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