Im Rahmen der landesweiten Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW einen wichtigen Erlass veröffentlicht. Dieser verpflichtet ab dem 15. August 2025 alle jagdausübungsberechtigten Personen im Oberbergischen Kreis zur monatlichen Meldung der erlegten Schwarzwildstrecke.
🔍 Wer ist betroffen?
Die Pflicht betrifft:
- Jagdpächter
- Eigentümer, die ihren Jagdbezirk selbst bejagen
📋 Was ist zu tun?
Die betroffenen Personen müssen ab sofort monatlich die Schwarzwildstrecke melden. Dafür stellt der Oberbergische Kreis ab dem 15.08.2025 ein Online-Meldeformular auf seiner Website zur Verfügung.
📄 Rechtliche Grundlage
Die Verpflichtung beruht auf einer Allgemeinverfügung, die heute öffentlich bekannt gemacht wurde. Sie dient der konsequenten Umsetzung der ASP-Bekämpfungsstrategie und wurde durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sowie die Untere Jagdbehörde abgestimmt.
📢 Veröffentlichung & Information
Die Kreisjägerschaft Oberberg wurde gebeten, diese Information ebenfalls über ihre Internetseite zu verbreiten, um eine flächendeckende Bekanntmachung sicherzustellen.
ℹ️ Weitere Informationen
- Das offizielle Meldeformular ist ab dem 15.08.2025 auf der Website des Oberbergischen Kreises verfügbar.
- Rückfragen können an die Untere Jagdbehörde oder das Veterinäramt des Kreises gerichtet werden.
- https://www.obk.de/cms200/aktuelles/oeffentliche_bekanntmachungen/artikel/2025-08-14_06-28-48_00053.shtml
Hinweis: Die monatliche Streckenmeldung ist ein wichtiger Beitrag zur Tierseuchenprävention und hilft, einen möglichen Ausbruch der ASP frühzeitig zu erkennen und einzudämmen.
